Traue niemanden

besonders nicht der Staatsanwaltschaft. In einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin hatten sich die Prozessbeteiligten, sprich die Staatsanwaltschaft Berlin, das Gericht und ich uns geeinigt, dass mein Mandant im Falle eines Geständnisses eine Bewährung erhalten sollte. Nach dem Geständnis erfolgte die Bewährung und so dachte ich, der Fall hat sich erledigt. Heute treffe ich eine Richterin der Kammer, die mir mitteilte, dass die Staatsanwaltschaft Berlin Revision eingelegt hat. Zum Glück hatte ich darauf bestanden, dass die Absprache (Deal) ins Protokoll mit aufgenommen wurde. Ich finde, so etwas sollte verboten werden! Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Kudlich Strafrecht AT gewinnen!

So, Jungs und Mädels, zum vorerst letzten Mal verlosen wir ein Werk aus der Strafrechtsliteratur des Beck-Verlags. Es handelt sich um das Folgende: Kudlich, Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrbuch/Studienliteratur, 3., neu bearbeitete Auflage 2009, C. H. Beck Was ist zu tun? Vor kurzem lag bei uns ein Schreiben der Richterin B am AG Tiergareten im Briefkasten, in dem der Strafrechtsblogger-Kollege RA Dietrich bei der Rechtsanwaltskammer angeschwärzt wurde. Frage: Welche Verstöße des RA Dietrich lassen sich dem Schreiben der Richterin am AG entnehmen? Hinweis: Bloß nicht zu lange grübeln. Die Teilnahmebedingungen (Abonnement des kostenlosen Beck-Newsletters, korrekte Lösungen.. dürften bekannt sein.. Hier das...

Dunkel war´s der Mond schien helle …

In einer Ermittlungsakte durfte ich mal wieder einen mich erheiternden Bericht eines vermeintlich Geschädigten lesen. In diesem Bericht wurde ausgeführt: Nun stehen wir an der roten Ampel an der Kreuzung …. Straße und …. Straße. Da die Ampel von rot auf grün geschaltet hat, fahre ich mit konstanter Geschwindigkeit weiter. Merkwürdig, welche Geschwindigkeit kann der Fahrer wohl gehabt haben? Immerhin habe ich in diesem Bericht auch gelernt, warum man keinen Alkohol trinken sollte. Hierzu heißt es: Mein Freund und ich trinken keinen Alkohol, erstens weil wir streng gläubige sind, zum zweiten es nur schädlich ist und zum dritten, weil mein...

Verzweifelter Rechtspfleger

Wir vertreten in unser Kanzlei einen Mandanten, der immer wieder Diebstähle begeht. Diese häufen sich dann so schnell, dass irgendwann niemand mehr in der Lage ist, die Verfahren auseinanderzuhalten. Im letzten Schwung gab es wieder unzählige Taten, die zu unterschiedlichsten Zeiten bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht und beim Landgericht Berlin verbunden worden sind. Als Verteidiger frage ich mich dann immer, wie hält eigentlich das Gericht hier den Überblick. Nun bekamen wir ein Schreiben eines sehr freundlichen Rechtspflegers, der im Rahmen der Kostenfestsetzung dieses Chaos auch nicht mehr überblicken kann. Er schrieb: In der Strafsache ./. …. weisen...

Eine Woche mit..

RA Müller über Referendare als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft RA Detlef Burhoff darüber, dass sich allmählich 250,00 € als Studentsatz für Rechtsanwälte im Wirtschaftsrecht durchsetzen RA Feltus über Wissenslücken des Ministers (einschl. Kommentare) Pascal Kokken zitiert: „Ich werde deinen Kopf so lange auf den Bordstein schlagen bis er platzt“ – sagen kostet 2.100 € Konstantin Stern

Lernbeitrag Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 5

Dieser Beitrag zu den strafrechtlichen Grundprinzipien erscheint in mehreren Teilen. Zum Teil 1: hier Zum Teil 2: hier Zum Teil 3: hier Zum Teil 4: hier 3. Wichtige Problemkonstellationen Es gibt zahlreiche Probleme im Rahmen des Bestimmtheitsgebots. Diese reichen von einzelnen Vorschriften des StGB (u. a. Beleidigung, § 185 StGB oder die Regelungen über das Unterlassen, § 13 StGB), über die Frage, für wen die Gesetze eigentlich bestimmt sein müssen (Adressat) bis hin zu generellen Überlegungen hinsichtlich der Zulässigkeit von wertausfüllungsbedürftigen Begriffen und Generalklauseln im Strafrecht. a) Die Beleidigung, § 185 StGB Es lässt sich generell feststellen, dass die Rechtsprechung...

Urteile im Berliner Bankenverfahren aufgehoben

Laut Bericht der Berliner Zeitung wurden die Urteile gegen ehemalige Vorstände der Berliner Immobilien Bank Berlin Hyp durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Die Karlsruher Richter sahen keinen hinreichenden Nachweis, dass der Bank durch das Verhalten der ehemaligen Vorstände wie z.b. dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Klaus Landowsky, ein Nachteil entstanden sei. Den Vorständen wurde Untreue gem. § 266 StGB vorgeworfen. § 266 StGB unterscheidet zwischen dem Missbrauchstatbestand und dem Treubruchtatbestand. In beiden Alternativen muss dem Inhaber des betreuten Vermögens ein Nachteil i.S. eines Vermögensschadens zugefügt worden sein. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden. Deshalb muss nun eine andere Strafkammer...