Eins, zwei drei – war ja schon vorbei

Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In diesem Verfahren wird meiner Mandantin ein Ladendiebstahl vorgeworfen. Es war bereits der dritte Termin, da ein Zeuge zwei Mal nicht erschienen ist. Wie bei den vorangegangenen Terminen beantrage die Vertreterin der Amtsanwaltschaft die polizeiliche Vorführung zum nächsten Termin und die Festsetzung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft. Der Richterin fiel aber auf, dass ja bereits zwei Mal Zwangsmittel festgesetzt worden sind und deshalb eine dritte Festsetzung gem. § 51 Abs. 1 Satz 4 StPO nicht zulässig ist. Nun warten die Verfahrensbeteiligten, ob der Zeuge zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt werden kann....

Der Unfall beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort

Nachdem im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung schon der Begriff des öffentlichen Straßenverkehrs erörtert wurde, wollen wir uns heute mit der Fahrerflucht nach § 142 Abs. 1 StGB beschäftigen. In § 142 StGB heißte es: Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen...

Das Merkmal der Beibringung bei der gefährlichen Körperverletzung

Bei unserer wöchentlichen Wiederholung geht es heute um einen Klassiker des StGB. Die Rede ist von der gefährlichen Körperverletzung durch das Beibringen von Gift oder anderen Stoffen. Wann und wie genau der Stoff jemandem beigebracht werden muss, um den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu erfüllen, wollen wir uns noch einmal vergegenwärtigen. Wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 wird bestraft, wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen begeht. Definition: Beigebracht hat der Täter das Gift bzw. den Stoff, wenn er dessen Verbindung mit dem Körper derart herstellt, dass dieses dort seine gesundheitsschädliche Wirkung...

Notwehr auch im Strafvollzug

Unser Mandant ist in einer Berliner Strafvollzugsanstalt (JVA) schuldlos in eine körperliche Auseinandersetzung geraten. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung hatte er sich zur Wehr gesetzt. Die JVA hatte daraufhin unseren Mandanten von der Arbeit abgelöst und ihn zur Zahlung eines Haftkostenzbeitrags herangezogen. Die JVA ging davon aus, dass sich unser Mandant nicht auf Notwehr berufen könne, da es ihm möglich gewesen wäre, Hilfe zu holen. Das LG Berlin 595 StVK 280/12 stellt fest, dass sich auch ein Inhaftierter auf Notwehr berufen kann. Eine Einschränkung des Notwehrrechts aus sozialethischen Gründen gibt es nicht. Die Entscheidung ist zu begrüßen, da es nicht einzusehen...

Die dritte Runde für den tödlichen Brechmitteleinsatz in Polizeigewahrsam

(Darstellung einer Entscheidung des BGH vom 20.06.2012 – 5 StR 536/11) Nachdem schon der erste Freispruch seiner rechtlichen Überprüfung nicht standhielt, hob der BGH nun auch den zweiten Freispruch des Angeklagten Arztes hinsichtlich des tödlichen Einsatzes von Brechmitteln bei einem mutmaßlichen Drogenkurier auf. Was im Jahre 2005 geschehen war… Das Opfer war Anfang 2005 in Polizeigewahrsam gestorben, nachdem der Angeklagte, ein im Beweismittelsicherungsdienst tätiger Arzt, einen Brechmitteleinsatz durchgeführt hatte, um ein vermeintlich verschlucktes Kokainbehältnis zu Beweiszwecken zu sichern. Der Arzt hatte den mutmaßlichen Drogenkurier vorher oberflächlich untersucht und keine Auffälligkeiten feststellen können. Während des Brechmitteleinsatzes kam es dann zu Komplikationen,...

Der glamouröse Verteidigeralltag

Was assoziiert man eigentlich mit einem Strafverteidiger? Wenn ich an die zahlreichen Serien denke, lebt der Verteidiger von seinen großen Auftritten in der Hauptverhandlung. Hier kämpft der Anwalt für Recht und Gesetz und legt sich dazu mit Gericht und Staatsanwaltschaft an. Was man in diesen Sendungen leider nicht sieht, ist die Vorbereitung eines solch großen Auftritts. Diese besteht in zahlreichen Stunden des Aktenstudiums. Schöne Ostern Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin