Das Merkmal der Beschädigung im Rahmen der Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 1 StGB

Besprühte Hauswände, heruntergerissene Mülleimer und zerlegte Fahrräder zieren die Stadt. Ein Bild, das vor allem dem Berliner nicht fremd ist und strafrechtlich häufig dem Tatbestand der Sachbeschädigung unterfällt. Was genau mit dem juristischen Begriff der Beschädigung gemeint ist, wollen wir uns heute anschauen. Gesetzeswortlaut der Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 1 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition der Sachbeschädigung: Eine Beschädigung ist jede Einwirkung auf eine Sache, die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt. Eine Verletzung der Sachsubstanz...

Wochenrückblick IV

Aber bitte nicht hier – RA Jeroch über den Versuch, ein Verbrechen zur Anzeige zu bringen. RA Sydow schaut in die StPO – Im Strafbefehlsverfahren kann sich der Mandant vor Gericht vertreten lassen § 412 S. 1 StPO, und so einem Wiedererkennen durch Zeugen vorbeugen. A.cht C.ola, A.cht B.ier – RA Nebgen und Udo Vetter sorgen sich um die empfindlichen Seelen von Polizeibeamten und warten auf die erste AStVL*-Entscheidung. Ausgeprägter Ödipus-Komplex – RA Pohlen berichtet über den heute 12jährigen Joseph Hall, der seinen Vater mit einem aufgesetzten Kopfschuss hingerichtet hat. * Alle Strafverteidiger sind Lügner

So etwas geht wohl nur in Warstein, Jever oder Radeberg ;)

Udo Vetter erzählt eine beinahe romantische Geschichte: Bei der Vollstreckung eines Haftbefehls wegen rückständiger Geldbußen über 264 Euro fehlten einem 54jährigen Mann aus Warstein 93 Cent, um die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt und damit 2 Tage Ersatzhaft noch abzuwenden. Da entdeckten die Polizisten in der „leicht unaufgeräumten“ Wohnung allerhand Pfandflaschen und akzeptierten diese als alternatives Zahlungsmittel. Happy End.

Mitquizzen mit Halbwissen – das Strafrechtsblogger-Gewinnspiel

Die Menschen unserer Breitengrade versüßen sich die dunkle kalte Jahreszeit zwischen September und April, in der sich ein halb 7 in der Bibliothek beim Blick aus dem Fenster wie ein 22 Uhr anfühlt, gern mit allerhand Geschenke(feste)n, um die saisonbedingten Erkrankungszahlen in erträglichen Grenzen und so Arbeits- und Kaufkraft hoch zu halten einander zu zeigen, wie gern man sich hat. Auch wir möchten dem geneigten Leser zeigen, dass wir jeden von euch schätzen. Daher haben wir zum Telefonhörer gegriffen und mit beck-shop.de eine Neuauflage unseres beliebten* Strafrechtsblogger-Gewinnspiels verabredet. Völlig geschenkt gibt es hier natürlich nichts. Wer sich an die alten...

Freispruch zweiter Klasse

Ach herrje, da sah ich in einem Bericht über den Schadensersatzprozess von Jörg Kachelmann gegen seine Ex-Geliebte die üblichen Verdächtigen – „vormittags passt bei mir immer“ – vor dem Gericht herumstehen, in der Hoffnung, jemand möge ihnen alsbald ein Mikrofon vor die Nase und eine allgemeinplatzende Frage à la „Wie fühlen Sie sich angesichts … (Tom Hanks Dolmetscher würde hier ein „bla bla, das müssen Sie nicht wissen…“ einfügen)?“ stellen. Gesagt, getan. Es war dann an Herrn Ulrich Warncke, der für den Weißen Ring folgende Worte in die Fernsehmikrofone sprach: Herr Kachelmann versucht hier, seinen Freispruch zweiter Klasse aufzuwerten, indem...

Deal or no Deal

In der Rintheimer Querallee 11 in Karlsruhe wird seit 10.00 Uhr in der Früh die Zukunft des bundesdeutschen Strafverfahrens verhandelt. Am Amtssitz „Waldstadt“ versammelt sich heute der zweite Senat des Bundesverfassungsgericht gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, dem Generalbundesanwalt sowie Vertretern des Deutschen Richterbundes, der Neuen Richtervereinigung, der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins sowie aktiven Richtern der Instanzgerichte, um die Vereinbarkeit des § 257c StPO, der in meiner Gesetzessammlung die nichtamtliche Überschrift „Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten“ trägt, mit dem Grundgesetz zu überprüfen. Es wird bestimmt gedealt. Den Stein ins Rollen haben drei Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen gebracht, denen jeweils...

Doppelt erwischt – erst Alkohol am Steuer und dann ohne Führerschein

Manchmal hat man auch als Autofahrer Pech. Nach einem Bericht der Bürstädter Zeitung wurde ein 65-Jähriger zunächst von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt. Aufgrund der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde ihm die Fahrerlaubnis abgenommen. Einige Tage später wurde der Fahrer erneut von der Polizei gesichtet. Da ihm der Führerschein bereits nach der Trunkenheitsfahrt abgenommen wurde, fuhr der Autofahrer nun ohne Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin