Das Merkmal der Beschädigung im Rahmen der Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 1 StGB
Besprühte Hauswände, heruntergerissene Mülleimer und zerlegte Fahrräder zieren die Stadt. Ein Bild, das vor allem dem Berliner nicht fremd ist und strafrechtlich häufig dem Tatbestand der Sachbeschädigung unterfällt. Was genau mit dem juristischen Begriff der Beschädigung gemeint ist, wollen wir uns heute anschauen. Gesetzeswortlaut der Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 1 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition der Sachbeschädigung: Eine Beschädigung ist jede Einwirkung auf eine Sache, die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt. Eine Verletzung der Sachsubstanz...