Muss das denn sein? Die harten Konsequenzen einer Fahrerflucht

Ein von Lebensjahren älterer Mandant meldete sich in meiner Kanzlei und legte mir einen Beschluss vor, in welchem ihm aufgrund einer Fahrerflucht die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde. Deshalb hatte die Berliner Polizei auch bereits seinen Führerschein beschlagnahmt.

Was war passiert?

Unser nicht vorbestrafter oder verkehrsrechtlich auffällige Mandant, welcher bereits seit fast 30 Jahren unfallfrei gefahren ist, hat versehentlich einen Unfall gebaut und ist im Anschluss weggefahren (Fahrerflucht). Ca. eine Stunde später bereute er sein Verhalten und ging zur Polizei. Ohne diese Selbstanzeige hätte man wohl unseren Mandanten nicht ausfindig machen können. Da der Fremdschaden bei ca. 4.500,00 € liegen soll, entzog man meinem Mandanten bereits vorläufig die Fahrerlaubnis. Moralisch hat mein Mandant nach einem Innehalten alles richtig gemacht. Rechtlich wird aber gleich hart zurückgeschlagen. Muss man denn jemanden in einer solchen Situation vorläufig die Fahrerlaubnis entziehen und den Führerschein beschlagnahmen?

Hätte unser Mandant geschwiegen, wäre wohl nichts weiter passiert. Neben der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis drohen nun der Verlust der Fahrerlaubnis, eine strafrechtliche Verurteilung, Punkte in Flensburg und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Es gibt wenige Delikte, die so weitereichende Sankionsmöglichkeiten vorsehen, wie die Fahrerflucht.

Ich werde mir nun erst einmal die Akte von der Amtsanwaltschaft Berlin holen. Vielleicht kann ich dann den Sachbearbeiter von meinen Argumenten überzeugen.

Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt bei Fahrerflucht

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6 Antworten

  1. @ Fritz
    beide Aussagen kann ich nicht bestätigen. Regelmäßig habe ich das Gefühl, dass das Ergebnis im Falle eines späteren – verteidigerabgestimmten – Geständnisses besser ausgefallen wäre.

    Auch habe ich bereits mehrer Freisprüche trotz vorausgegangenem Geständnis erzielt. Die Motive eines Falschgeständnisses können vielfältig sein. Häufig sollen Familienangehörige oder Freunde geschützt werden. Auch versuchen Betroffene, die unangenehme Vernehmungssituation durch eine Geständnis abzukürzen

  2. Fritz sagt:

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein ohne Not und ohne Verteidigerkonsultation gemachtes ehrliches Geständnis auf jeden Fall strafmildernd berücksichtigt wird. Vielleicht hat Herr Dietrich die Fälle, die bei ihm ebenso gelaufen sind (vermutlich ca. 90%) einfach vergessen.

    Noch niemals ist es allerdings vorgekommen, dass nach einem Geständnis ein Freispruch erfolgt. Auch hierfür wird RA Dietrich sicherlich Verständnis haben.

  3. @ Rudi
    Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein von Reue getragenes, ohne Verteidigerkonsultation ohne Not abgegebenes Geständnis nicht wirklich strafmildernd berücksichtigt wird.

  4. @ Heiko, zum Urteil aus Lübeck kann ich inhaltlich nichts sagen. In Bezug auf meinen Mandanten finde ich die vorläufige Entziehung aber deutlich übertrieben.

  5. Rudi sagt:

    Das deckt sich absolut mit meiner Erfahrung: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft lohnt sich Anstand nicht!!!

  6. Heiko sagt:

    Wenn ich dann solche Nachrichten lese:

    http://www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Urteil-im-Rehderbruecken-Prozess-Todesraser-wird-verwarnt

    frage ich mich, was schlimmer ist.

    Es wird leider manchmal bei uns mit zweierlei Maß gemessen …

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