It’s that time of the year – Fischer StGB in 66. Auflage erschienen

Es ist wieder soweit: Der auf den Schultern von Otto Schwarz, Eduard Dreher und Herbert Tröndle stehende, soweit Menschen meiner Generation aber zurückdenken können durchgängig von Thomas Fischer verantwortete einbändige Kommentar zum Strafgesetzbuch ist in neuer, nunmehr 66. Auflage erschienen. Die jährliche Auflage ist dabei ein wesentlicher Teil der Kommentar-Idee: Alle Gesetzesänderungen und relevanten Gerichtsentscheidungen des letzten Jahres werden eingearbeitet, sodass der Nutzer von wenigen Ausnahmen abgesehen immer auf dem aktuellen Stand ist.

Gesetzesänderungen gab es in diesem Jahr bekanntlich keine. Bevor an den Trump’schen Shutdown oder die parlamentarische Auseinandersetzung unter dem Titel der alten Endemol-Show Deal or no Deal zu denken war, beherrschten die 171 Tage der Regierungsbildung die heimische Medienlandschaft. Und wo eine Regierung erst gebildet werden muss, kann nicht am Strafgesetzbuch herumgedoktert werden – immerhin etwas.

fischer

Die Aktivität der Obergerichte ist vom Regierungsbildungsprozess jedoch losgelöst, sodass Fischer zumindest 400 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der Oberlandesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts einpflegen konnte – Gerichtsentscheidungen bilden ganz offensichtlich weiterhin das Rückrat dieses (Praktiker-)Kommentars. Ablehnende Urteilsanmerkungen findet man in aller Regel nur, wenn sie von Fischer selbst stammen (es möge mir hier bitte niemand mit gegenteiligen Fakten kommen.)

Die Kommentierung selbst verläuft – wie üblich – vom Abdruck des jeweiligen Paragraphen über die Darstellung der (jüngeren) Entstehungsgeschichte und ein sehr knappes Verzeichnis relevanter, auch aktueller, Literatur, die Erläuterung der Tatbestandsmerkmale selbst sowie Hinweise zu Vorsatzformen und Versuch hin zu den meist recht ausführlich gehaltenen Konkurrenzen.

Wir bewundern seit jeher, wie Fischer es anstellt, angesichts der zu überblickenden Stofffülle nicht die Orientierung zu verlieren – das Material wird immerhin auf fast 3.000 Seiten ausgebreitet – und wissen um die Zugänglichkeit des Bearbeiters für Änderungsvorschläge und Hinweise. Hierfür gebührt Lob.

Anregen wollen wir aber ganz pragmatisch, dass die Überarbeitungen künftig im Nachverfolgen-Modus erfolgen, und der Beck-Verlag dem Kommentar ein Korrektorat spendiert – die von Auflage zu Auflage häufigeren Tippfehler sind aus unserer Sicht eines solchen Standardkommentars, der wohl auf jedem Schreibtisch eines Strafrechtlers steht, einfach nicht würdig.

Thomas Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, Kommentar, 66. Auflage, Beck, München 2019, 2745 Seiten inkl. 66 Seiten Sachverzeichnis, 95 €.

Für Interessierte: Da der Kommentar jährlich erscheint, gibt es auch jährliche Besprechungen von uns, etwa zur Vorauflage, oder zur Vorvorauflage, die natürlich weiterhin gültig sind.

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert