INA – Kennen Sie die?

Wahrscheinlich nicht.

INA ist die Abkürzung für initiative Nachrichtenaufklärung. Hier haben sich Medienwissenschaftler und Journalisten zusammengeschlossen, um jährlich darüber zu befinden, welche Themen in den Medien vernachlässigt werden. Seit ein paar Tagen sind die 10 Themen für 2013 erschienen.

Gleich auf Platz 1 steht ein strafrechtliches Thema.
Nach Auffassung von INA wird in den Medien nicht darüber berichtet, dass Richter im großen Stil Geldauflagen beim Beschuldigten einsammeln, über deren Verteilung der einzelne Richter frei entscheiden kann.

Es gibt kein öffentlich transparentes System, nach welchem schätzungsweise jährlich 100 Millionen an die Staatskasse oder gemeinnützige Einrichtungen verteilt werden.

Über diesen Umstand müsste nach Auffassung von INA in den Medien stärker berichtet werden.

Eine der zentralen Normen für Geldauflagen ist § 153 a StPO. Nach dieser Vorschrift kann ein Strafverfahren z.B. gegen Geldzahlung ohne Verurteilung eingestellt werden. Gerade für einen Verteidiger bietet diese Norm viele Möglichkeiten, eine Verurteilung zu verhindern. Wenn ein Verteidiger die Einstellung des Strafverfahrens anregt, kann er seine Anregung auch mit einem Vorschlag verbinden, an welche Einrichtung der Betrag gehen soll. Regelmäßig wird nach meiner Erfahrung der Vorschlag von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht aufgenommen.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg

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