Kategorie: Strafrechtsdefinitionen

Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Natürliche Handlungseinheit

Natürliche Handlungseinheit liegt (nach Ansicht der Rechtsprechung) vor, wenn mehrere im Wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs derart eng miteinander verbunden sind, dass das gesamte Tätigwerden objektiv auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheint (BGHSt 10, 230) Vorschlag für weitere Definitionen?

Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – kausal

In keinem Teil der heiligen Trinität Öffentliches Recht-Zivilrecht-Strafrecht ist es so wichtig wie im Strafrecht, die gängigen Definitionen zu kennen. Einige Begriffe sind legaldefitiert. Das bedeutet, der Gesetzgeber hat in das Gesetz, insbesondere in § 11 StGB bereits hineingeschrieben, wie er „rechtswidrige Tat“, Amtsträger“ oder „Verbrechen“ verstanden haben will. Für den weitaus größeren Teil der Begriffe haben sich jedoch in Rechtsprechung und Literatur bestimmte Definitionen etabliert, die man einfach kennen muss, wenn man erfolgreich mit dem Gesetz arbeiten, d.h. zunächst Klausuren schreiben will. Um das Auswendiglernen kommt man also nicht herum. Den größten Erfolg, das ist für mich die ständige...