Kategorie: Verstoß BtMG – Cannabis Haschisch Marihuana

Rezension: Andreas Müller – Kiffen und Kriminalität

Die Legalisierung von Cannabis wird kommen. Davon ist Jugendrichter Andreas Müller überzeugt. Mit seinem Buch Kiffen und Kriminalität – Der Jugendrichter zieht Bilanz möchte er Politik und Gesellschaft von den Vorurteilen gegenüber Cannabis befreien und von den Vorteilen einer Legalisierung überzeugen – durch Aufklärung. Dabei muss man sich eines klarmachen: Dieses Buch ruft nicht zum Kiffen auf! Aber es verdeutlicht, wieso die Kriminalisierung von Cannabis ihr Ziel verfehlt hat und inwiefern eine Legalisierung sinnvoll wäre. Wer Richter Müllers Art des Diskurses mag, wird dieses Buch verschlingen. Wie bereits in seinem ersten Buch Schluss mit der Sozialromantik! betrachtet Müller das von...

Regional ist erste Wahl – Der Cannabisanbau geht weiter in Berlin

Früher bekam man sein Haschisch aus Holland geliefert. Heute baut der Berliner sein Cannabis selbst an. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung hat die Polizei in Berlin im letzten Jahr 79 Cannabisplantagen entdeckt. Wer selber Drogen anbaut, anstatt es sich aus Holland liefern zu lassen, umgeht immerhin die Strafbarkeit der Einfuhr von Drogen. Die kurzen Transportwege sind auch gut für die Umwelt. Rechtsanwalt Dietrich – Anwalt für Drogenstrafrecht aus Berlin

Fünf Jahre Gefängnis und eine Stromrechnung von über 50.000 € – so teuer kann die Cannabisplantage in der eigenen Wohnung sein

(Urteil des OLG Hamm vom 7.12.2012 – 19 U 69/11) Der Traum des großen Geldes ist für viele verlockend. So auch für den 30-jährigen Mieter einer Gelsenkirchener Wohnung, der diese kurzerhand zu einer Cannabisplantage machte, um den Ertrag dann gewinnbringend zu verkaufen. Dass ihn diese Geschäftsidee fünf Jahre Gefängnis und nun auch eine Stromrechnung von über 50.000 € kosten würde, hatte er wohl nicht gedacht, als er im 2007 die Wohnung für seine Plantage anmietete und mit dem Anbau seiner Cannabispflanzen begann. Diese brauchen natürlich künstliches Sonnenlicht und die richtigen Temperaturen, um ungestört wachsen zu können, weswegen er die notwendigen...

Wie ermittelt man die nicht geringe Menge von Cannabissetzlingen?

Die Frage der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln ist vor dem Hintergrund des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge von Relevanz. Nach § 29 a BtmG beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, wenn man mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt. Wie bestimmt man aber den THC Gehalt von Cannabis, wenn durch die Polizei lediglich Setzlinge vorgefunden werden, die einen THC Gehalt unterhalb der nicht geringen Menge von 7,5 Gramm THC aufweisen. In seiner Entscheidung vom 20.12.2012 (3 StR 407/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass in einer derartigen Situation nicht auf die Menge THC abgestellt werden darf,...