Kategorie: Allgemein

Eidesstattliche Versicherung des Verteidigers

und andere Hürden im Wiedereinsetzungsverfahren. In einem eigenen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das Landesverfassungsgericht zum Aktenzeichen 78/08; 108/08 sehr anschaulich zu den Voraussetzungen eines Wiedereinsetzungsverfahrens Stellung genommen. Dem Verfahren lag ein Strafbefehlsverfahren zu Grunde, in welchem aufgrund eines Verschuldens einer Kölner Kanzlei die rechtzeitige Einlegung eines Einspruchs übersehen worden ist. Das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin hatten meinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand abgelehnt. Deshalb habe ich Verfassungsbeschwerde zum Berliner Verfassungsgericht erhoben. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin stellte fest, dass die Ablehnung rechtswidrig war. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ging in seiner Entscheidung...

Ri’in am AG Tiergarten B. Müller,

– der Versuch eines Nachrufs. Diese Woche habe ich erfahren, dass Frau Müller, Richterin am Amtsgericht Tiergarten, leider verstorben ist. Ich glaube, jeder Berliner Strafverteidiger kann zahlreiche Anekdoten über Frau Müller berichten. Sie war z. B. dafür bekannt, dass sie niemanden die Hand reichte. Gefürchtet war sie gleichermaßen bei der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern. Der Hintergrund war, dass man nie wusste, was hinten raus kommt und welche Wendung das Verfahren nimmt. Wo man sich aber sicher sein konnte, war, dass Frau Müller nicht voreingenommen gegenüber einem Angeklagten sein würde. Ob Reich oder Arm, ob Beamter oder Arbeitsloser, ob Deutsch oder...

Ich war es nicht allein,

werde ich jetzt milder bestraft? So oder ähnlich lautet häufig eine Frage von Mandanten, die ich regelmäßig mit Nein beantworten muss. Woran liegt das? Zunächst einmal geht ein Gericht davon aus, dass im Vergleich zum Einzeltäter eine höhere kriminelle Energie vorliegt, wenn zwei oder mehre Personen eine Straftat begehen. Deshalb wird bei der Strafzumessung regelmäßig berücksichtigt, ob eine Person allein oder in der Gruppe gehandelt hat. Neben den allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkten stehen im Gesetz aber auch viele „Strafschärfungen“ die unmittelbar an die Anzahl der Tatbeteiligten anknüpfen. Die erste befindet sich in § 25 Abs. 2 StGB. Hier heißt es, Begehen mehrere...

Nur Schweigen hilft!

Wieder einmal hat der BGH entschieden, dass nur ein vollständiges Schweigen vor nachteiligen Konsequenzen schützen kann. In seiner Entscheidung vom 08. Juni 2011 – 4 Str 151/11 – wurde bereits die Angabe des Beschuldigten gegenüber der Polizei: Ich sage nur eins: Er hat es verdient! Sonst sage ich nichts ohne meinen Anwalt nachteilig für den Beschuldigten im Gerichtsverfahren verwertet. Durch diese Äußerung lag nach Auffassung des BGH kein vollständiges Schweigen vor, sondern der Beschuldigte stellte angeblich seine Einlassung um. Deshalb die Empfehlung, Nichts, aber auch wirklich nichts sagen! Rechtsanwalt Dietrich, Berlin

Ich brauche keinen Anwalt, ich bin unschuldig!

So oder ähnlich dachten Mandanten, bevor sie in den Mühlen der Justiz gemahlen, zum Teil auch zermahlen worden sind. Letzte Woche konnte ich ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin zur Einstellung bringen, in welchem der Mandant die Mühlsteine der Justiz bis zur erstinstanzlichen Verurteilung vor dem Amtsgericht ertragen hatte. Nach seiner Verurteilung vor dem Amtsgericht war sein Vertrauen in die Strafrechtspflege vollständig zerstört und er wandte sich an mich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Hausmeister in Berlin Kreuzberg körperlich angegriffen zu haben. Der Hausmeister sollte sich laut der Ermittlungsakte leichteste Verletzungen zugezogen haben. Als braver Staatsbürger folgte unser Mandant der...

Hose runter in Zweibrücken

Letzte Woche war ich am Landgericht Zweibrücken. Mein Mandant wurde dort wegen gewerbsmäßigen Handels mit Btm unter Beisichführen einer Waffe gem. § 30 a BtmG angeklagt. Bereits nach seiner polizeilichen Festnahme hatte er die Tatvorwürfe – entgegen allgemeiner rechtsanwaltlicher Empfehlung – weitgehend, aber nicht umfänglich, eingeräumt. Entsprechend seiner Angaben hatte ich dann eine schriftliche Einlassung vorbereitet. Im Vorgespräch mit der Kammer und der Staatsanwaltschaft kündigte ich an, dass mein Mandant sein Geständnis in dem Umfange wiederholen würde, wie er es bei der Polizei abgegeben hatte. Hierauf meinte der Vorsitzende, dass man es in Zweibrücken gerne sieht, wenn man seine Hose...