Anmerkungen zur Strafbarkeit des Ankaufs der Steuerdaten-CD
Zum Beitrag vom vorvergangenen Dienstag und dem Folgebeitrag, in denen ich die Auffassung vertreten habe, der Ankauf der Steuderdaten-CDs sei strafbar, gab es allerhand Kommentare, darunter auch kritische Anmerkungen. Ich bemühe mich nun, diese zu entkräften. Nach meiner Wahrnehmung kann man den Kommentaren 6 Argumente gegen eine Strafbarkeit des Ankaufs entnehmen. Es liege keine Anstiftung vor / das Problem des omnimodo facturus. Die Weitergabe der Daten sei nicht unbefugt. Der deutsche Staat sei ein berechtigter Empfänger für die Kontodaten deutscher Steuerflüchtiger. Daten aus einer Steuerhinterziehung seien gar nicht geschützte Daten iSd § 17 UWG. Die StA macht sich wegen Strafvereitelung...