Tanken ohne zu bezahlen, Tankbetrug?

Einen Betrug gemäß § 263 StGB begeht, wer mit einer Täuschung über Tatsachen einen Irrtum hervorruft, der dann zur Vermögensverfügung und zum Vermögensschaden führt. Der Betrug gehört zu den Vermögensdelikten und ist ein gern abgefragtes Thema in einer Strafrechtsklausur.

In seinem Beschluss vom 9. März 2021 (6 StR 74/21) musste sich der Bundesgerichtshof damit auseinandersetzen, ob das Tanken ohne anschließend zu bezahlen einen Betrug darstellt.

Im vorliegenden, dem Beschluss des Bundesgerichtshof zugrunde liegenden Sachverhalt, ist der Angeklagte mit einem zuvor geklauten Auto an eine Tanksäule gefahren und hat es dort für 70€ aufgetankt. Anschließend ist er jedoch nicht zum Kassierer gegangen, um die Tankfüllung zu bezahlen, sondern fuhr stattdessen weg.

Dafür wurde der Angeklagte dann vom Landgericht Braunschweig wegen Betrugs verurteilt, wogegen dieser jedoch in Revision ging und damit auch erfolgreich war. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Tat um einen versuchten und keinen vollendeten Betrug.

In seiner Entscheidung führte der Bundesgerichtshof die Begründung an, dass nicht alle Voraussetzungen für einen Betrug vorliegen. Durch das direkte Wegfahren, konnte es bei keinem Mitarbeiter der Tankstelle zu einem Irrtum kommen, der dann zu der Vermögensverfügung führt. Niemand hat den Tankvorgang mitbekommen und unterlag infolgedessen auch keinem Irrtum. Es handelt sich also um keinen vollendeten Tankbetrug, wenn der Tankvorgang von keinem Mitarbeiter bemerkt wurde. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof somit zu einem versuchten Betrug abgeändert.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg

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