Die Feststellung des Fahrzeugführers i. S. d. § 31a StVZO mithilfe einer Google-Bildsuche

Eine Feststellung des Fahrzeugführers i. S. d. § 31a StVZO ist nicht unmöglich, wenn ein Foto mithilfe einer Google-Bildsuche abgeglichen werden kann.  Zum Sachverhalt Am 18. Mai 2019 wurde der firmeneigene Pkw Audi Quattro der Klägerin bei einer Verkehrskontrolle mit 30 km/h zu schnell erfasst. Auf das Anhörungsschreiben der Polizei gab die Klägerin den Verkehrsverstoß nicht zu und Angaben zum Fahrzeugführer wurden auch nicht gemacht. Ermittlungsgesuche, den Geschäftsführer und Kommanditisten der Klägerin vorzuladen und anzuhören sowie Informationsgewinnung durch eine Mitarbeiterin verliefen erfolglos. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde schließlich eingestellt. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ordnete im Anschluss gegenüber der Klägerin für...