Messereinsatz ohne vorherige Androhung kann durch Notwehr gerechtfertigt sein

Abschließend weist der BGH ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer erneuten Verurteilung des Angeklagten die verhängte Rechtsfolge unter Anwendung der sogenannten Vollstreckungslösung zu kompensieren sei. Die angeklagte Tat soll sich bereits im Dezember 2011 ereignet haben. Nun – mehr als sieben Jahre danach – gibt es immer noch keine rechtskräftige Entscheidung. Der Grund dafür ist der „zwischenzeitliche Verlust der Verfahrensakten“.