Verurteilung eines Rechtsanwalts – müssen berufliche Nachteile strafmildernd berücksichtigt werden?

In der juristischen Ausbildung beschäftigt man sich mit der Thematik der Strafzumessung freilich oft nicht in die Tiefe. Gleichwohl kommt der Strafzumessung in der Praxis eine höchst signifikante Rolle zu. Im Rahmen der Strafzumessung hat das Gericht zu entscheiden, ob strafmildernde oder straferschwerende Gründe vorliegen. Hierbei sind die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, zu berücksichtigen. Dabei hat das Gericht die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben eines Angeklagten jedenfalls dann als bestimmenden Strafzumessungsgrund ausdrücklich anzuführen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert. Wird...