Verschlagwortet: Regelbeispiel

Störsender beim Entwenden von Fahrzeugen eingesetzt – Zum besonders schweren Fall des Diebstahls gemäß § 243 StGB

In seinem Beschluss (3 StR 349/17) vom 17. Oktober 2024 setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem besonders schweren Fall des Diebstahls gemäß § 243 StGB auseinander. Nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf entwendete der Angeklagte Gegenstände aus Fahrzeugen, nachdem er in Parkhäusern abgewartet hatte, bis die Geschädigten ihr Fahrzeug geparkt und nach dem Aussteigen eine Funkfernbedienung betätigt hatten, um es zu verriegeln. Dem Angeklagten gelang es jeweils mittels eines Störsenders, den Schließmechanismus des Fahrzeugs so zu stören bzw. zu manipulieren, dass es entweder nicht verschlossen oder – von dem Geschädigten unbemerkt – wieder geöffnet wurde. Das LG nahm das...

Der Begriff des verschlossenen Behältnisses beim Diebstahl im besonders schweren Fall

Der Diebstahl ist ein absoluter Klassiker im Examen. Insbesondere wegen seiner Qualifikationen und Regelbeispiele, bietet er für Klausuren zahlreiche Problemfelder, die Examenskandidaten sehen und bewältigen müssen. Eines davon ist der Diebstahl eines verschlossenen Behältnisses, der einen besonders schweren Fall des Diebstahls darstellt. Damit die Definitionen keine Schwierigkeiten bereiten, wiederholen wir heute den Begriff des verschlossenen Behältnisses in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. Nach § 243 Abs. 1 S. 2 StGB liegt ein Diebstahl im besonders schweren Fall vor, wenn der Täter eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist. Die Strafe beträgt eine...