Zur Unverwertbarkeit polizeilich abgehörter Selbstgespräche im Strafprozess

(Darstellung und Aufarbeitung des BGH Urteils vom 22.12.2011 – 2 StR 509/10) In der Entscheidung vom 22.12.2011 – 2 StR 509/10 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) seine Rechtsprechung zur Verwertbarkeit von Selbstgesprächen im Strafprozess konkretisiert. Dazu hob er ein Urteil des Kölner Landgerichts auf, durch welches die drei Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe gem. § 211 StGB verurteilt worden waren. Das Landgericht ging von einem Familiendrama aus, in dem der Angeklagte seine Ehefrau aus Angst um das Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn tötete. Er hatte nach der Trennung von seiner Frau befürchtet, dass diese weit weg...