Der „Deal“ im Strafprozess

Zu einer Verständigung (sog. „Deal“) zwischen den Verfahrensbeteiligten gemäß § 257c StPO kommt es in einem Strafprozess immer wieder. Bei einem solchen Deal einigt sich das Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung mit den Verfahrensbeteiligten darauf, wie das Urteil in seinen Grundzügen ausfallen soll. Die Verständigung ist dabei auf das Strafmaß begrenzt und erfordert in jedem Fall ein Geständnis des Beteiligten. Wichtig ist auch, dass sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft dem Deal zustimmen. Dabei stellen nicht nur die geringere Strafe, sondern auch die Gewissheit über den Ausgang des Verfahrens sowie eine insgesamt kürzere und weniger nervenaufreibende Verfahrensdauer für den...