Der Begriff der Drohung im Rahmen des § 241 StGB

Der Tatbestand der Bedrohung spielt in strafrechtlichen Klausuren eher am Rande ein Rolle. Auch wenn er jedoch nicht zum Hauptakteur der Klausur wird, ist es aufgrund seiner Nähe zur Nötigung wichtig, ihn von dieser abgrenzen zu können. Damit dies gelingt, ist Gegenstand dieser Wiederholung der Begriff des Bedrohens. § 241 Abs. 1 StGB lautet: Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Bedrohen bedeutet das Inaussichtstellen eines Verbrechens, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt....