Das Merkmal der Beibringung bei der gefährlichen Körperverletzung

Bei unserer wöchentlichen Wiederholung geht es heute um einen Klassiker des StGB. Die Rede ist von der gefährlichen Körperverletzung durch das Beibringen von Gift oder anderen Stoffen. Wann und wie genau der Stoff jemandem beigebracht werden muss, um den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu erfüllen, wollen wir uns noch einmal vergegenwärtigen. Wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 wird bestraft, wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen begeht. Definition: Beigebracht hat der Täter das Gift bzw. den Stoff, wenn er dessen Verbindung mit dem Körper derart herstellt, dass dieses dort seine gesundheitsschädliche Wirkung...