Verschlagwortet: Erfolgsqualifikation

Raub mit Todesfolge – Behandlungsabbruch entsprechend Patientenverfügung

Der Raub und seine Qualifikationen werden häufig in strafrechtlichen Klausuren oder Hausarbeiten abgefragt und sind auch in der Praxis äußerst relevant. Mithin ist eine ausführliche Befassung mit ihnen unabkömmlich. Im Rahmen des Raubes mit Todesfolge gem. § 251 Strafgesetzbuch (StGB) bedarf es eines qualifikationsspezifischen Risikozusammenhanges, d. h. der Tod des Opfers muss durch den zuvor begangenen Raub verursacht worden sein. Fraglich ist, durch was dieser qualifikationsspezifische Risikozusammenhang unterbrochen werden kann. In seinem Beschluss vom 17. März 2020 musste sich der Bundesgerichtshof (3 StR 574/19) mit der Frage befassen, ob der qualifikationsspezifische Risikozusammenhang im Sinne des § 251 StGB durch das...

Der Begriff der Leichtfertigkeit bei Erfolgsqualifikationen

Es gibt einige Erfolgsqualifikationen im Strafgesetzbuch, bei denen der Taterfolg wenigstens leichtfertig herbeigeführt werden muss. Beispiele gibt es beim erpresserischen Menschenraub in § 239a StGB, der Geiselnahme in § 239b StGB und beim Raub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB. Doch wann liegt ein leichtfertiges Handeln vor? Wir wiederholen den Begriff in unserer wöchentlichen Definitionsreihe.