Verschlagwortet: Entscheidung

Ausnutzung einer Zwangslage bei sexuellem Missbrauch eines Jugendlichen

Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt, wird gem. § 182 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die bei einem sexuellen Missbrauch eines Jugendlichen erforderliche „Zwangslage“ ist anzunehmen bei bedrängenden Umständen von Gewicht, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen nicht ohne weiteres entziehen kann. In seinem Beschluss vom 16. Juni 2020 musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR...

Gefährliche Körperverletzung durch Verabreichung von Alkohol?

Eine Körperverletzung nach § 223 StGB liegt dann vor, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Im Falle einer Körperverletzung droht dem Täter dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Eine Gesundheitsschädigung im Sinne einer einfachen Körperverletzung kann in der Herbeiführung eines Rauschzustandes liegen, wenn der Rausch etwa zur Bewusstlosigkeit führt oder der Betroffene sich übergeben muss. In seinem Beschluss vom 18. Februar 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (4 StR 437/20) mit der Frage befassen, ob die Verabreichung von Alkohol durch einen Dritten eine Körperverletzung darstellt. Im vorliegenden, dem Beschluss des Bundesgerichtshofes...

Verwenden eines gefährlichen Tatmittels beim schweren Raub

Der Raub und seine Qualifikationen stellen einen absoluten Dauerbrenner in strafrechtlichen Klausuren dar und sind auch in der Praxis extrem relevant. Besonders das Tatbestandsmerkmal des Verwendens eines gefährlichen Tatmittels beim schweren Raub stellt die Gerichte immer wieder vor Herausforderungen. Während bei einem einfachen Raub nach § 249 StGB eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist, greift bei einem schweren Raub nach § 250 Abs. 1 StGB das Strafmaß einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Täter etwa eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug beisichführt. Nimmt man hingegen sogar die Verwendung eines gefährlichen Werkezugs gemäß § 250...