Der gefährliche Schlüssel – Annahme eines schweren Raubes bei Verwendung eines Schlüssels als Drohungsmittel

Der Tatbestand des schweren Raubes liegt insbesondre dann vor, wenn der Täter oder ein Beteiligter ein Werkzeug bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden. Auch ein Schlüssel kann allein aufgrund der objektiven Beschaffenheit ein Drohungsmittel in einem schweren Raub darstellen. Unabhängig davon, dass die Drohwirkung auch auf einer Täuschung des Täters beruht. Nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b wird aus einem einfachen Raub ein schwerer Raub, wenn ein Mittel oder Werkzeug eingesetzt wird, um einen Widerstand mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu überwinden. Zur Erfüllung...