Verschlagwortet: dringender Tatverdacht

Fortdauer der Untersuchungshaft darf nicht lediglich mit dem Verweis auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen oder frühere Haftfortdauerentscheidungen begründet werden

Die Untersuchungshaft ist für den Beschuldigten die schwerwiegendste Maßnahme, da sie erheblich in Freiheitsrechte eingreift, obwohl eine rechtskräftige Verurteilung noch nicht vorliegt. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, den Haftbefehl, der Grundlage der Untersuchungshaft ist, überprüfen zu lassen. Wird der Haftbefehl nicht aufgehoben, so kann gegen diese Entscheidung Haftbeschwerde eingelegt werden. Wurde Anklage vor einem Oberlandesgericht erhoben, so ist der Bundesgerichtshof (BGH) für Haftbeschwerden zuständig und bekommt dadurch die Möglichkeit, grundsätzliche Ausführungen zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft zu machen. Dies hat er mit seinem Beschluss vom 29. September 2016 – StB 30/16 getan, in dem er einer Haftbeschwerde stattgegeben...

Aufhebung des Haftbefehls

Zusammen mit dem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Nöding habe ich einen Mandanten vor dem Landgericht Berlin wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verteidigt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, dass er mit einem Messer heimtückisch dem vermeintlich Geschädigten in den Kopf gestochen haben soll. Hierbei ist die Klinge an der Spitze abgebrochen und mussste aus dem Kopf herausoperiert werden. Heute musste unser Mandant aufgrund der Beweislage freigesprochen werden, § 260 StPO, § 261 StPO. Während der Beweisaufnahme gem. § 244 StPO konnten wir darlegen, dass es erhebliche Widersprüche in den Aussagen des vermeintlich Geschädigten gab. Hierbei nutzten wir insbesondere die Möglichkeit der Erklärung...