Gewaltvolle Wegnahme von Rucksäcken voller Betäubungsmittel
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich in seinem Beschluss (6 StR 628/21) vom 4. Mai 2022 mit folgendem Sachverhalt auseinander: Nach den Feststellungen des Landgerichts Magdeburg wurde den Angeklagten G. und R. von einer unbekannten männlichen Person berichtet, dass der Geschädigte H. Betäubungsmittel verkaufe und diese sowie Bargeld fertig verpackt in einem Rucksack in seiner Wohnung aufbewahre. Demnach hätten sich die Angeklagten mit dem Unbekannten darüber verständigt, in dessen Auftrag den infrage stehenden Rucksack zu erbeuten und ihn ihm auszuhändigen. Da die Angeklagten sich sicher waren, dass H. den Rucksack nicht widerstandslos aufgeben würde, planten sie, ihn durch Schläge gefügig zu...