Gefahrenbremsung – Beinahe Unfall?

Die Straßenverkehrsdelikte haben in der Strafrechtspraxis eine hohe Bedeutung und sind in den §§ 315 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Eines der Straßenverkehrsdelikte ist der gefährliche Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr aus § 315 StGB. Dieser schützt zum einen die Verkehrssicherheit, zudem aber auch Individualrechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Sachen von bedeutendem Wert. Mit dem § 315 StGB, konkret mit Abs. 1 Nr. 2, der den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr durch das Bereiten eines Hindernisses regelt, musste sich der Bundesgerichtshof (4 StR 371/20) in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2020 beschäftigen. Im vorliegenden Sachverhalt setzte sich der Beschuldigte...