Straßenblockade durch Klima-Kleber – Rechtfertigung

Straßenblockaden führen regelmäßig zu einer Verurteilung wegen Nötigung nach § 240 StGB. So wurden auch bereits unzählige Prozesse gegen Klimaaktivisten geführt, wobei im Einzelfall entschieden werden muss, ob es sich bei der durchgeführten Blockade um eine Nötigung gemäß § 240 StGB handelt. Nach § 240 StGB macht sich strafbar, „wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt“. Ob eine Straßenblockade durch Klimaaktivisten gerechtfertigt ist, hat das Bayrische oberste Landesgericht (205 StRR 63/23) in seinem Beschluss vom 21. April 2023 entschieden. Der Angeklagte wurde wegen Nötigung schuldig gesprochen, nachdem...