Spontaner Mord?

Unter Umständen kann es schwer zu bestimmen sein, ob ein Totschlag nach § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder ein Mord nach § 211 StGB vorliegt. Besonders die niedrigen Beweggründe können aufgrund der weitreichenden Definition nicht leichtfertig angenommen werden. Diese liegen dann vor, wenn die Beweggründe nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind. Dabei ist im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung stets eine Gesamtabwägung durchzuführen. Auch der Bundesgerichtshof (6 StR 23/22) musste sich in seinem Beschluss vom 15. Juni 2022 damit beschäftigen, ob es sich im vorliegenden Fall um einen Totschlag oder einen Mord aus niedrigen Beweggründen handelt....