Gegenstand einer uneidlichen Falschaussage im Strafverfahren

Die falsche uneidliche Aussage gem. § 153 Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den Aussagedelikten, die immer wieder gerne in strafrechtlichen Klausuren eingebaut werden. Es ist daher unerlässlich, sich damit vertraut zu machen. Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Es ist dabei nicht immer ganz unproblematisch, wie weit sich der tatsächliche Gegenstand der Aussagepflicht eines Zeugen innerhalb einer solchen Vernehmung erstreckt, d.h. welche Tatsachen von dem Zeugen mitgeteilt werden müssen. Mit genau dieser Frage...