Verschlagwortet: § 30 StGB

Die Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen gemäß § 30 Abs. 2 Var. 3 Alt. 2 StGB

Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich in seinem Urteil (6 StR 179/23) vom 29. November 2023 mit der Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen gemäß § 30 Abs. 2 Var. 3 Alt. 2 StGBauseinander. Der § 30 StGB lautet wie folgt: (1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend. (2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu...

Keine versuchte Anstiftung zum Mord bei Entscheidungsvorbehalt

Von dem Landgericht wurde er wegen versuchter Anstiftung zum Mord im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Mit Beschluss vom 08. Mai 2019 – 1 StR 76/19 – hob der BGH das angefochtene Urteil auf und traf eine eigene Entscheidung in der Sache – Freispruch!