Der Begriff der Erheblichkeit sexueller Handlungen im Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht spielt sowohl im Studium als auch im Referendariat so gut wie keine Rolle. In der Praxis sind Sexualstraftaten dafür umso relevanter. Ein Grund mehr zu wissen, wann überhaupt eine sexuell relevante Handlung im Sinne des Sexualstrafrechts vorliegt. 184h Nr. 1 StGB bestimmt dazu, dass sexuelle Handlungen im Sinne dieses Gesetzes nur solche sind, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. Definition: Erheblich sind Handlungen, die vor allem nach Art, Intensität und Dauer des sexualbezogenen Vorgehens eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung der sexuellen Selbstbestimmung besorgen lassen. Sowohl der Handlungsrahmen der sexuellen Handlung als...