Verschlagwortet: § 177 StGB

Das heimliche Abstreifen eines Kondoms (sog. Stealthing) stellt einen sexuellen Übergriff dar

Die Sexualdelikte spielen während dem Studium keine allzu große Rolle, sind in der Praxis jedoch von großer Bedeutung. Besonders relevant ist hierbei der § 177 StGB, der im Zuge der 2016 erfolgten Reform des Sexualstrafrechts besonders durchgreifende Änderungen erfuhr. Der § 177 StGB regelt in seiner Neufassung neben der Strafbarkeit wegen Vergewaltigung auch die Strafbarkeit wegen sexuellen Übergriffs und sexuellen Missbrauchs.  Wegen sexuellen Übergriffs wird gemäß § 177 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder vornehmen lässt oder diese...

Der Qualifikationstatbestand der besonders schweren Vergewaltigung ist nicht erfüllt, wenn sich der Täter erst nach Abschluss der Gewalthandlung dazu entschließt, den Geschlechtsverkehr mit seinem Opfer durchzuführen

Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind solche Delikte, von denen man als Jurastudent außerhalb des medialen Tagesgeschehens bis zum 1. Staatsexamen noch nie etwas gehört hat. In der der Strafrechtspraxis spielen diese Delikte jedoch eine überaus große Rolle. Sie gehören zu den Fällen, in denen vor Gericht am heftigsten über den Sachverhalt gestritten wird. An einem aktuellen Beschluss vom 29.8.2012 – 4 StR 277/12, in dem sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Tatbestand der Vergewaltigung befasst hat, wird wieder einmal deutlich, wie wichtig eine eingehende und präzise Beurteilung des Sachverhaltes ist. Sachverhalt und rechtliche Würdigung des Landgerichts In der von...