Rechtsschutzversicherung

Immer wieder werde ich als Rechtsanwalt gefragt, welche Rechtsschutzversicherung ich empfehlen kann. Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten, da die richtige Auswahl von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Da Rechtsschutzversicherungen auch im Strafrecht zunehmend dazu übergegangen sind, Leistungen einzuschränken bzw. Kostendeckungen nicht mehr zu erteilen, empfiehlt sich z.B. ein Blick in die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese ist unter dem angegebenen Link zur Internetseite BaFin einsehbar.
Unten auf der angegebenen Seite befinden sich die Beschwerdestatisiken. Wenn man den gewünschten Jahrgang aufgerufen hat, befinden sich wieder am untern Bildschirmrand auf einer Art Taskleiste Pfeiltasten mit den man sich bis zu BeschwRechtsschutz vorarbeiten kann. Beim ersten Mal nicht einfach, aber es funktioniert.

Eine weitere Möglichkeit bietet Stiftung Warentest. Stiftung Warentest hat aktuell wieder 45 Rechtsschutspolicen getestet. Das Ergebnis kann für einen Unkostenbeitrag in Höhe von 2,50 € auf nachfolgendem Link der Stiftung Warentest abgerufen werden.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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