nemo tenetur in der Praxis: Muss der Mafiakiller Steuern zahlen?
Bereits vor zwei Wochen habe ich die Herkunft des nemo-tenetur-Grundsatzes erklärt. Zur Erinnerung: Nemo tenetur se ipsum accusare ist die Selbstbelastungsfreiheit, also die Erlaubnis, nichts zu sagen, wenn man sich dadurch selbst belasten würde. In der Grundkonstellation relativ einfach, aber im Einzelfall so schwierig, dass sich derzeit das Bundesverfassungsgericht damit befassen muss. Noch in diesem Jahr soll es eine Entscheidung geben. Folgender denkbarer Fall: M ist selbständiger Mafiakiller. Jedes Jahr bringt er „auf Bestellung“ 5 Menschen um. Selbstverständlich macht M das für Geld, immerhin muss er von irgendetwas leben und Mafiakiller ist sein Beruf. Daher lässt er sich jeden Mord1...

