Sir William Blackstone, englischer Jurist und Richter im 16. Jahrhundert, soll einmal in seinem „Kommentar zum Recht in England“ gesagt haben: „Es ist besser, dass zehn Schuldige entkommen, als dass ein Unschuldiger verfolgt wird.“ Diesen Satz nehmen sich regelmäßig Pressevertreter eines bestimmten Qualitätsniveaus nicht zu Herzen. Bereits im Ermittlungsverfahren oder bei laufender Hauptverhandlung wird durch eine Art der Berichterstattung massiver Druck auf Verfahrensbeteiligte aufgebaut, welcher unter Umständen dafür verantwortlich ist, dass Unschuldige, wie sich nachträglich herausstellt, zu Unrecht in Untersuchungshaft saßen. Ein gutes Beispiel wird unter dem Link aufgezeigt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin