Strafkammern – Kleine, Große, Schwurgericht
In Fortsetzung zu meinem Beitrag vom 14. November 2009 soll heute dargestellt werden, welche Spruchkörper es beim Landgericht gibt und wann diese zuständig sind. Beim Landgericht gibt es die kleine Strafkammer, die große Strafkammer und das Schwurgericht. Daneben gibt es noch Spezialzuständigkeiten wie die Staatsschutzkammer gem. § 74a GVG und die Wirtschaftsstrafkammer gem. 74c GVG. Wenn die Eingangszuständigkeit zunächst das Amtsgericht – Strafrichter oder Schöffengericht – war, dann kommt man im Falle der Berufung zur kleinen Strafkammer gem. § 74 Abs. 3 GVG. Die kleine Strafkammer setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und zwei Schöffen gem. § 76 Abs. 1...

