Strafverteidiger-Russisch: Rückwirkung – обратная сила

In der vergangenen Woche haben wir eine russische Entsprechung für den lateinischen Rechtssatz nulla poena sine lege angeboten: нет наказания не указанного в законе. Ein weiterer Rechtssatz, welcher aus der allgemeinen Garantiefunktion des Strafrechts nulla poena sine lege abgeleitet wird, ist das Rückwirkungsverbot, (nullum crimen, ) nulla poena sine lege praevia. Die Rückwirkung selbst wird ins Russische wörtlich mit обратная сила übersetzt. Das Rückwirkungsverbot kann man mit запрещение передавать (закону) обратную силу übersetzten. Etwas kürzer und nicht weniger korrekt: запрет обратного действия (закона). In Deutschland sind rückwirkende Strafgesetze generell (d.h. nicht grundsätzlich, sondern immer) verboten nach Art. 103 Abs. 2...

Beweisantrag

Der Beweisantrag ist für den Verteidiger eines der effektivsten Mittel, um auf den Prozessverlauf Einfluss zu nehmen. Doch woran erkennt man eigentlich einen Beweisantrag? Im Gesetz ist er nicht definiert, wird aber an verschiedenen Stellen voraussgesetzt. In § 244 Abs. 2 und 3 StPO werden Gründe aufgeführt, warum ein Beweisantrag abgelehnt werden kann. § 244 Abs. 6 StPO bestimmt, dass die Ablehnung eines Beweisantrages durch Beschluss erfolgt. Was zunächst negativ klingt, kann in der Praxis durchaus positiv sein. Durch die Ablehungsentscheidung bekommt man gegebenfalls z.B. mitgeteilt, wie das Gericht eine bestimmte Tatsache oder einen bestimmten Umstand einschätzt. Um in den...

Mitquizzen mit Halbwissen – Nikolaus-Spezial – Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht gewinnen – Frage 2/3

Die zweite Frage kommt pünktlich mit dem Nikolaus. Gesucht werden Delikte, wegen derer sich der Nikolaus möglicherweise strafbar macht, wenn er eure Schuhe füllen will. Wer uns darüber hinaus erklärt, welche Folge eure zu vermutende Zustimmung zum Verhalten des roten Geschenkemanns für dessen Strafbarkeit hat, kann einen Extrapunkt ergattern. Das darf dann aber auch gern kurz diskutiert werden. Viel Spaß beim Rätseln und einen schönen 2. Advent wünschen Die Strafrechtsblogger

Mitquizzen mit Halbwissen VII: Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht gewinnen! Frage 1/3

Mitquizzen mit Halbwissen mit freundlicher Unterstützung des Beck-Verlags geht in die zweite Runde. Die 1. Frage lautet: In der rechten Sidebar haben wir einen winterlich-juristischen (deutschen) Strafrichter-Schneemann eingefügt. Juristisch ganz korrekt ist das aber nicht zugegangen. Wer findet die Fehler? Diesmal verlosen wir Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht Lehrbuch/Studienliteratur mit Fällen und Aufbauschemata 2. Auflage 2009 XIV, 204 S. Kartoniert C. H. Beck ISBN 978-3-406-59492-2 Weiterhin gilt, dass, wer gewinnen will, den (kostenlosen) beck-shop-Newsletter abonniert haben muss. Auch alle weiteren Regeln gelten fort. Die Lösungen in den Kommentaren werden am Sonntag veröffentlicht. ACHTUNG: Die nächste Frage (2/3) stellen wir auch bereits am Sonntag....

Strafrechtsreport: Postkontrolle beim Strafverteidiger/Rechtsanwalt

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss vom 13. Oktober 2009 – 2 BvR 256/09 – darüber zu befinden, welche Schriftstücke ein Verteidiger seinem Mandanten in der Justizvollzugsanstalt übergeben darf. Dem lag zu Grunde, dass gegen einen Rechtsanwalt gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, weil er ohne Genehmigung der Postkontrolle seinem Mandanten, welchen er als Verteidiger in einem Strafverfahren und als Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren betreute, in der Justizvollzugsanstalt einen Entwurf eines Scheidungsvertrages des gegnerischen Rechtsanwaltes übergeben hatte. Da die freie Berufsausübung durch § 115 OWig beeinträchtigt sein könnte, erhob der Rechtsanwalt Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht...

Bundesverfassungsgericht: Schmerzensgeld bei Polizeischikane

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei einer als rechtswidrig festgestellten freiheitsentziehenden Maßnahme die Versagung eines Amtshaftungsanspruchs (hier: Zahlung von Schmerzensgeld) eine Verletzung der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG darstellen kann. Voraussetzung für den Anspruch auf Schmerzensgeld ist, dass die Verletzung der immateriellen Persönlichkeitsbestandteile hinreichend schwer ist (Umstände des Gewahrsamsvollzugs, Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Maßnahme) und andere Genugtuungsmöglichkeiten fehlen Die Beschwerdeführer hatten bereits im Jahr 2001 eine Castor-Demonstration beobachten wollen. Dazu saßen sie 3 km entfernt von den Bahnschienen in ihrem Auto. Beide Beschwerdeführer wurden...

Strafrechtsreport: Schraubendreher als gefährliches Werkzeug gem. § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB

Das OLG Stuttgart hatte in einer Entscheidung vom 05. Mai 2009 – 4 Ss 144/09 – darüber zu befinden, ob allein der Gebrauch eines 20 cm langen Schraubendrehers zum Aufbrechen von Türen oder Fenstern bereits ein Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB darstellt. Einigkeit in der Rechtsprechung und Literatur besteht bzgl. der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals zunächst darin, dass der Gegenstand objektiv gefährlich sein muss. Danach wird es unübersichtlich. Z.B. wird vertreten, dass bei Werkzeugen, die sozialadäquat von Jedermann mitgeführt werden, subjektiv zusätzlich eine generelle oder konkrete Verwendungsabsicht bestehen muss, das Werkzeug als...