Man soll den Tag nicht vor dem Abend schlecht machen!

Regelmäßig bekommt man als Verteidiger einen Schreck, wenn man auf einem übersandten Urteil den Vermerk vorfindet: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt In einem Verfahren wegen Ladendiebstahls hatte mein Mandant im Anschluss an den Diebstahl Gewalt angewendet. Deshalb wurde er durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen räuberischen Diebstahls angeklagt. In diesem Verfahren konnte ich darlegen, dass die Gewaltanwendung nicht dazu diente, sich den Besitz an der Ware zu erhalten. Auch sei eine Bewährungsstrafe trotz der bereits zahlreichen Vorverurteilungen und Hafterfahrungen ausnahmsweise gerechtfertigt. Das Gericht verurteilte deshalb meinen Mandanten lediglich wegen einfachen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe. Hiermit war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht einverstanden...

Sitzstarker Pflichtverteidiger

In einem Strafverfahren in Berlin wegen Diebstahls wurde einem von mir bereits länger vertretenen Mandanten am Bereitschaftsgericht ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Unmittelbar nach der Inhaftierung wendete sich der Mandant an mich und bat, dass ich ihn vertrete. Da ich diesen Mandanten bereits länger betreue, wandte ich mich an den beigeordneten Rechtsanwalt und fragte an, ob er mit der Auswechslung als Pflichtverteidiger einverstanden sei. Selbstverständlich sollte der Rechtsanwalt die bereits angefallenen Gebühren abrechnen können. Im Gegensatz zu Kollegen, die häufig strafrechtliche Fälle in Berlin bearbeiten, stimmte der Rechtsanwalt nicht zu und bestand darauf, meinen Mandanten weiterhin zu vertreten. Als Begründung gab er...

Gute Nachrichten vom Bundesgerichtshof: Andreas Mosbacher folgt Armin Nack

Nachdem der bisherige Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats des BGH, Armin Nack, Ende April in den Ruhestand getreten ist, wurde gestern der Vorsitzende Richter am LG Berlin, Prof. Dr. Andreas Mosbacher, bereits im vergangen Jahr gewählt, zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Ihm wurde der 1. Strafsenat zugewiesen. Das ist eine gute Nachricht, besteht doch die Möglichkeit, dass langsam wieder Normalität im 1. Strafsenat einkehrt. Unter dem Vorsitz von Armin Nack entwickelte sich der Senat sprichwörtlich zum Kahn-Senat: Der, der alles hält. Das war ein riesiges Problem für Angeklagte und Verteidiger in Prozessen vor den Landgerichten, deren Revisionen zum 1. Senat...

Jenseits der „Dritten Halbzeit“

In einer aktuellen Entscheidung hat sich die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden mit einzelnen Mitgliedern der „Hooligans Elbflorenz“ befasst. Einer Gruppierung um den Hauptangeklagten war vorgeworfen worden, insbesondere durch Androhung von Gewalt, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Raum Dresden angestrebt zu haben. Fünf Mitglieder sind vom Landgericht Dresden nun wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung,  Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden. Dabei äußerte sich das Landgericht Dresden im Rahmen der Urteilsfeststellungen auch zur Verwirklichung des Tatbestandes der gefährlichen Körperverletzung bei den sogenannten „Drittortauseinandersetzungen“. Diese unterscheiden sich von Ausschreitungen in Stadien oder am Rande von Fußballspielen zumeist...

Die Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften – Reichweite des § 184b Abs. 5 StGB

(Darstellung der Berechtigungsnorm des § 184b Abs. 5 StGB – Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 gekürzt auf den Vorwurf der Drittbesitzverschaffung im ersten Fall) Nach § 184b StGB besteht für kinderpornografische Schriften ein absolutes Verkehrsverbot, sodass jegliche Handlung unter Strafe gestellt ist, mit der einem Dritten Besitz zu diesem Material verschafft wird. Die Begründung des Gesetzgebers für das Verkehrs- und Besitzverbot ist, dass Kindesmissbrauch durch denjenigen, der sich Kinderpornografie verschafft oder sie weitergibt, gefördert wird. Eine Ausnahme findet sich jedoch in § 184b Abs. 5 StGB, nach dem der Besitz und die damit verbundene Weitergabe bzw. die Besorgung des...

Das Merkmal des Vortäuschens im Rahmen des § 145d StGB

§ 145d StGB pönalisiert das Vortäuschen einer Straftat, um die Strafverfolgungsbehörden vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme zu schützen und zu garantieren, dass sie nicht von der Erfüllung ihrer wirklichen Aufgaben abgehalten werden. Wann eine Handlung diese ungerechtfertigte Inanspruchnahme und somit das Merkmal des Vortäuschens erfüllt, soll heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein. § 145dAbs. 1 Nr. 1 StGB lautet: Wer wider besseren Wissens einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258...

Was bedeutet die „Aussetzung“ eines Menschen gem. § 221 StGB?

Im § 221 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es: „Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Eine hilflose Lage ist gegeben, wenn sich das Opfer nicht von einer abstrakten Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung befreien kann, weil keine geeigneten eigenen oder fremden Rettungsmittel oder hilfsbereite Personen vorhanden sind. Der Tatbestand des Im-Stich-Lassens setzt voraus,...