Kinderpornografie § 184b StGB – Verhaftungen im Fall Elysium

§ 184b StGB stellt den Umgang mit Kinderpornografie unter Strafe. Im Internet gab es bis zur kurzem die Plattform Elysium, die europaweit die größte Internetseite für Kinderpornografie gewesen sein soll. Aufgrund von Ermittlungen deutscher Behörden soll die Internetseite Elysium abgeschaltet worden sein. Nach einem Bericht von zeit.de gab es bereits 14 Festnahmen. Es soll über 80.000 Nutzer von Elysium gegeben haben. Die Staatsanwaltschaften werden nun wohl beginnen, die Nutzer zu ermitteln.

Den Betreibern der Seite droht ein Verfahren insbesondere wegen bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie. § 184b StGB sieht als Strafe für jeden einzelnen Vorwurf des bandenmäßigen oder gewerbsmäßigen Verbreitens Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Im Gegensatz hierzu wird der Besitz von Kinderpornografie mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Weiter Informationen zur Strafbarkeit von Kinderpornografie gem. § 184b StGB erhalten Sie auf unserer Internetseite:

www.strafverteidiger-kinderpornographie.de

 

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Eine Antwort

  1. Herbert sagt:

    Guten Tag. Ich habe eine Anmerkung, die wohl eher den wahren Kern Ihres Blogbeitrages treffen dürfte:

    Zitat „Die Staatsanwaltschaften werden nun wohl beginnen, die Nutzer zu ermitteln.“ Zitat Ende.

    Hier geht der Verfasser fehl in der Annahme, daß dem so ist. Ausnahmslos wird mit dieser Aufgabe wohl eher das entsprechende Fachkommissariat der Polizei mit den Ermittlungen beauftragt werden. Die Staatsanwaltschaft wird sich später bei Ermittlungserfolgen der Polizei im Rahmen einer späteren Pressekonferenz im Glanze fremder Federn sonnen. Mehr aber auch nicht. Oder wollen Sie allen Ernstes behaupten, daß sich ein Staatsanwalt hinsetzt und in mühevoller Kleinarbeit die entsprechenden Provider um Auskunft anschreibt? Wohl eher nicht.

    Beste Grüße

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