Die unvorhergesehene Revision – Stolperstein Tagessatzhöhe

Die Erfolgsaussichten einer strafrechtlichen Revision zu beurteilen ist regelmäßig für einen Strafverteidiger genauso erfolgversprechend, wie ein Automatenglückspiel. Man kann es einfach nicht wissen. Gelegentlich schreibt man sich als Rechtsanwalt die Finger wund, mit dem Gefühlt, nur gewinnen zu können. Trotzdem wird die Revision verworfen. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall. In dem Verfahren vor dem Kammergericht Berlin (3) 121 Ss 28/13 (28/13) hatte ich auf Wunsch meines Mandanten Revision eingelegt, um lediglich die Vollstreckung ein wenig hinauszuzögern. Mit dem Ergebnis war er als solches zufrieden.
Das Landgericht Berlin hatte bei einigen Anklagepunkten eine Geldstrafe ausgeurteilt und die Tagessatzhöhe mit 15,00 € angesetzt. Dieser Betrag wurde durch das Landgericht Berlin zugrunde gelegt, da mein Mandant vor Gericht angegeben hatte, bei seiner Lebensgefährtin zu leben. Er habe kein eigenes Einkommen und würde von seiner Lebensgefährtin unterstützt. Die Lebensgefährtin erhält Harz IV Leistungen.

Das Kammergericht ging in dieser Situation davon aus, dass als Tagessatz nicht 15,00 €, sondern 1,00 € zugrunde zu legen ist.

Ich war tatsächlich überrascht, da dieses Ergebnis nicht bezweckt gewesen ist.

Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin

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2 Antworten

  1. Den Wert der Entscheidung erkennt man an der Kostenfolge.

  2. Jens sagt:

    Und was nützt das angesichts der gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe dem Mandanten??

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