Dateikarten Strafprozessrecht 66-70

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66-70

66 Was versteht man unter dem sog. Akkusationsprinzip? N

Keine gerichtliche Untersuchung ohne Klageerhebung, § 151 StPO
=Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter

67 Unter dem Akkusationsprinzip versteht man, dass es ohne Klageerhebung keine gerichtliche Untersuchung geben darf, § 151 StPO. Ist eine – öffentliche – Anklage generell notwendig?

nein
– Antrag auf Festsetzung von Rechtsfolgen im Objektiven Verfahren
– Privatklage

68 Was ist die wichtigste Konsequenz aus dem Akkusationsprinzip, § 151 StPO?

Thematische Bindung des Gerichts, § 155 StPO
-> keine Erstreckung auf andere Taten
-> keine Erstreckung auf andere Täter

69 Was versteht man unter dem staatsanwaltlichen Anklagemonopol? N

Zur Erhebung der – öffentlichen – Klage ist die StA berufen, § 152 I StPO

70 Gibt es eine Ausnahme vom staatsanwaltlichen Anklagemonopol? N

Die Erhebung einer Privatklage ist Sache des Verletzten, §§ 374, 381 StPO

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