Dateikarten Strafprozessrecht 41-45

Ich mache mir gerade die Mühe, ein (passwortgeschütztes) Vorlesungsskript zum Strafprozessrecht in Dateikarten umzuwandeln, die sich z. B. mit Flashcards lernen lassen. Ich finde, auch strafrechtsblogger-Leser sollen etwas davon haben. Bis zum Ende des Wintersemesters werden es wohl etwa 400 Karten sein. Also: Dranbleiben!

41-45

41 Was sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Strafantrags gem. § 158 I StPO?

mündliche oder schriftliche Anbringung bei StA, Polizei od. AG

42 Was sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Antrags gem. § 158 II StPO?

– schriftl. od. zu Protokoll der StA oder eines Gerichts od.
– schriftl. bei einer anderen Behörde

43 Trifft Privatpersonen eine Anzeigepflicht?

Nein

44 Ein Ermittlungsverfahren kann auch durch Anzeige von Behörden eingeleitet werden. Welche beiden Möglichkeiten lassen sich unterscheiden?

– Anzeige aufgrund gesetzlicher Anzeigepflichten
– Anzeige aufgrund beamtenrechtlicher Dienstvorschriften

45 Nenne 3 Beispiele für gesetzliche Anzeigepflichten von Behörden! (1-3/5) N

– § 159 I StPO
– § 183 GVG
– § 6 SchwarzArbG

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2 Antworten

  1. Danke für deinen Kommentar!

    §§ 138 f. StGB sind eine Ausnahem von o.g. Grundsatz, das stimmt. Wenn man aber davon ausgeht, dass das Strafprozessrecht erst zum Einsatz kommt, wenn die Tat bereits begangen worden ist, und §§ 138 f. StGB eine Anzeigepflicht zu einem Zeitpunkt vorsehen, an dem die Tat oder der Erfolg noch abgewendet werden können, würde ich sagen, dass die Dateikarten in diesem Kontext korrekt ist.

    Zur Anzeigepflicht für Beamte für Umstände, von denen sie in ihrer Freizeit Kenntnis erlangt haben, gibt es eine (sehr kurze) Extra-Karte übermorgen. Im Skript läuft das nämlich nicht unter gesetzlichen Anzeigepflichten sondern unter „amtliche Wahrnehmung“, vermutlich, weil es nicht gesondert normiert ist. Das müsste ich aber noch einmal nachschlagen.

    Weitere Anmerkungen sind gern gesehen!

    Gruß
    Konstantin

  2. egal sagt:

    „Trifft Privatpersonen eine Anzeigepflicht?

    Nein“

    §§ 138, 139 StGB?

    Dazu kommt, dass auch Beamte in ihrer Freizeit auch ggf. eine Anzeigepflicht haben.

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