Wie lange dauert das denn noch?
Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie detailliert eine Anklageschrift verlesen werden muss, wenn dasselbe Tatschema 1.400 mal Anwendung gefunden hat – mit ebenso vielen Geschädigten, Schadensbeträgen usw.). Müssen diese Zahlenkolonnen tatsächlich vorgelesen werden, obwohl ihnen niemand folgen könnte? Nein, sagt der BGH: Der Sachverhalt: Dem Hauptangeklagten wurden Serien von Betrugstaten – insgesamt mehr als 1.400 Taten – vorgeworfen. Er hatte in einem Zeitraum von knapp fünf Jahren aus von ihm gegründeten Gesellschaften heraus die Geschädigten – zumeist Handwerker und Gewerbetreibende – mit Hilfe seiner mitangeklagten Mittäter, die als Vermittler agierten, durch täuschende Angaben zum Abschluss von...