Beweiserhebung

In meinem Beitrag vom 12. Dezember 2009 hatte ich ausgeführt, wie zunächst ein inhaltlich einfacher Beweisantrag formuliert werden muss.

Was muss man aber schreiben, damit der Beweis juristisch korrekt erhoben wird?

Der Zeuge wird, wie dargestellt, vernommen.

Die Urkunde wird verlesen.

Ein Gegenstand wird in Augenschein genommen.

In Bezug auf den Sachverständigen wird ein Sachverständigengutachten eingeholt.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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