Verschlagwortet: Drogenstrafrecht

Die Abgabe im Betäubungsmittelstrafrecht – uneigennützig und doch strafbar

Obgleich im Studium außer Acht gelassen, spielt das Drogenstrafrecht in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Eine zentrale Stellung innerhalb des Betäubungsmittelstrafrechts nimmt § 29 BtMG ein. Dort wird unter anderem der Anbau, die Herstellung, der Besitz oder das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG die Abgabe von Drogen bestraft. Doch wann genau liegt diese vor?

Zusammen erworben, getrennt gelagert – wer besitzt die Betäubungsmittel?

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob man selbst unmittelbar besitzt oder ob man auf eine andere Art einen so sicheren Zugang zu dem an irgendeiner Stelle verwahrten Rauschgift hat, dass man ohne Schwierigkeiten tatsächlich darüber verfügen kann.

Drogen satt – eine Fortbildungsveranstaltung der besonderen Art

Diese Woche habe ich an einer Fortbildung zum Betäubungsmittelstrafrecht teilgenommen. Neben der Erörterung der neueren Rechtsprechung war das Gespräch mit LKA Beamten Thema dieser Veranstaltung. Da eine trockene Diskussion ein wenig langweilig ist, wurde durch die Beamten auch der Drogenkoffer mitgebracht. Dieser enthielt dann alles, was ein Drogenherz höherschlagen lässt. Unter den strengen Blicken der LKA Beamten durften die Verteidiger plattenweise Haschisch, Speed, Kokain, Ecstasy, LSD und so weiter in Augenschein nehmen. Da die Drogen auch durch meine Hände gewandert sind, hoffe ich, dass nun gegen mich kein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) eingeleitet wird. Ich müsste...