Wann gilt eine Sache als beschädigt?

Der Begriff der Beschädigung wird im Strafgesetzbuch an verschiedenen Stellen erwähnt. Die klassischste und populärste Erwähnung findet der Begriff im Rahmen der Sachbeschädigung. Wie der Begriff definiert wird, sollten Examenskandidaten wissen und schnell abrufen können. Wir helfen, indem wir in unserer wöchentlichen Wiederholung den Begriff der Beschädigung definieren.

Zur Erinnerung lautet § 303 Abs. 1 StGB:

Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Definition: Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz, durch welche die Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zweck beeinträchtigt wird.

Ein Eingriff in die Sachsubstanz ist nicht erforderlich, wenn die Brauchbarkeit der Sache durch eine körperliche Einwirkung nachhaltig beeinträchtigt ist. Zudem darf die Beseitigung der Beeinträchtigung nicht nur geringfügigen Aufwand erfordern. Die Beschädigung muss nicht äußerlich wahrnehmbar sein. Die Äußere Verunstaltung einer Sache ohne Verletzung der Sachsubstanz stellt keine Sachbeschädigung dar.

Anerkannt als Sachbeschädigungen wurden: das Werfen von Eiern auf Bekleidung, Ablassen der Luft aus Autoreifen, Überkleben eines Verkehrsschildes und Ankleben von Plakaten auf Brückenpfeilern. Keine Sachbeschädigung liegt beim bloßen Entziehen oder bestimmungsgemäßen Verbrauch einer Sache vor.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin

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