Ausspähen von Daten – Zugangsbeschränkung gegenüber einem zugriffsfähigen Administrator

Regelmäßig verschaffen sich Cyberkriminelle Zugang zu fremden IT-Systemen, indem sie sich als Administrator ausgeben oder sich einen Admin-Zugang verschaffen. Mit einem Admin-Zugang einher gehen typischerweise Zugangs- und Eingriffsbefugnisse, welche über die eines regulären Systemnutzers hinausgehen. Dies ermöglicht häufig auch den Zugriff auf die Nutzerkonten anderer Nutzer von IT-Systemen. Entgegen des typischen Falls des Ausspähens von Daten gemäß § 202a Absatz 1 StGB setzte sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 13. Mai 2020 (5 StR 614/19) damit auseinander, ob sich nicht auch ein Dritter mit Zugang zum System, sondern auch eine als Systemadministrator angestellte Person gemäß § 202a Absatz 1...