Verschlagwortet: Strafverteidigung

Legitime Verteidigungsstrategie oder üble Nachrede? – Wenn der Strafverteidiger zum Angeklagten wird

Wem die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, weil er beispielsweise eine Vorladung als Beschuldigter oder sogar bereits eine Anklageschrift erhalten hat, hat in Deutschland gemäß § 137 StPO das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es sodann, seinen Mandanten bestmöglich zu beraten und ihn im Rahmen des Strafverfahrens effektiv zu verteidigen, wobei er hinsichtlich der Wahl der Verteidigungsstrategie grundsätzlich frei ist. Aus seiner Funktion als sog. „Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO) folgt jedoch auch, dass sich ein Strafverteidiger nur der prozessual erlaubten Mittel bedienen darf....

Warum ich gerne Schuldige verteidige

Alexandra Braun verteidigt lieber die Schuldigen. Unschuldige sind ihr ein Graus: So ein richtig ordentlich Schuldiger, der gerade beim 15. Bruch geschnappt wurde, ist mir viel lieber. Er weiß, wie es läuft. Klappe halten, auf Akte warten, das Beste hoffen. Mal lässt sich ein Vorwurf nicht beweisen und es gibt einen Freispruch, mal ist das Urteil zu hart, mal zu milde. Passt irgendwie und der Strafverteidiger wird schon gute Arbeit leisten und das Beste rausholen. Den ganzen – auch sonst lesenswerten – Artikel gibt es hier.