Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – objektiv zurechenbar

objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert (sog. Grundformel- Wessels/Beulke, AT Rn 179 Vorschlag für weitere Definitionen?