Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 1

Teil 1 – Einleitung „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanken auf sie am besten zutrifft.“ Noch vor gut 65 Jahren stand diese Rechtsnorm als § 2 im Deutschen Strafgesetzbuch, die Nationalsozialisten hatten sie 1935 hineingeschrieben. Sie verabschiedeten sich mit ihr von 200 Jahren Aufklärung und von einem anderen, viel pointierteren Rechtssatz, den Anselm von Feuerbach, der Verfasser des bayerischen Kriminalgesetzes von 1813...