Nichtrauchende Strafgefangene haben einen Anspruch in Gemeinschaftszellen mit Nichtrauchern untergebracht zu werden

Nichtrauchende Strafgefangene haben einen Anspruch in Gemeinschaftszellen mit Nichtrauchern untergebracht zu werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 03.07.2014 1 Vollz (Ws) 135/14 entschieden, dass Strafgefangene, die nicht rauchen, einen Anspruch darauf haben, in einer Gemeinschaftszelle mit anderen Nichtrauchern untergebracht zu werden. Etwas anderes gilt nur, wenn vorher eine ausdrückliche Erklärung des Nichtrauchers eingeholt wird. Für eine ordnungsgemäße Belegung der Zellen unter dem Gesichtspunkt des Raucherschutzes ist die Justizvollzugsanstalt nach Ausführung des OLG Hamm von Amts wegen verpflichtet. Einen gesonderten Antrag bedürfe es nicht. Damit gab das OLG Hamm einem Betroffenen Recht, der in der Justizvollzugsanstalt in...