Das Absehen von Strafe

Selbst wenn man eine Straftat schuldhaft begangen hat, kann ein Strafgericht gänzlich von einer Strafe absehen. Wann dies möglich ist, ist in § 60 StGB geregelt: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat.“ Ein Absehen von Strafe kommt demnach in Betracht, wenn der Beschuldigte durch die Tat bereits einen hohen, zum Beispiel wirtschaftlichen oder persönlichen, Schaden erlitten hat und die zusätzliche Verhängung einer Strafe auf...